Entlastung der Mitarbeiter
Damit Sie steuerfreie Zuschläge berechnen können, ermitteln wir für Sie die Arbeitszeiten auch in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Die entsprechenden Zeiten können Sie zur Berechnung bequem in Ihr Lohnprogramm übertragen. Die Dokumentation und Archivierung wird somit vereinfacht und einheitlich

Kontrollgerecht aufbereitete Datenarchivierung
Der Gesetzgeber schreibt eine Aufbewahrungspflicht der relevanten Arbeitsdaten aller Mitarbeiter über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor. Wir ermöglichen Ihnen eine lückenlose, kontrollgerecht aufbereitete Dokumentation der erfassten Arbeitszeiten.