In einigen Bundesländern haben sie schon begonnen, andere folgen bald nach: Es ist Sommerferienzeit. Und damit die Zeit, in denen die Straßen in Deutschland und auch in angrenzenden Ländern verlässlich besonders voll sind. Umso wichtiger ist es, bei stockendem Verkehr oder Stau an die Rettungsgasse zu denken. Denn: Wer ausreichend Raum für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu einer Unfallstelle lässt, trägt dazu bei, Leben zu retten.
In Deutschland ist die Bildung der Rettungsgasse außerorts und auf Autobahnen übrigens gemäß Straßenverkehrsordnung Pflicht. In der Regel soll sie zwischen der äußersten linken und der danebenliegenden rechten Fahrspur gebildet werden. Standstreifen müssen grundsätzlich freibleiben. Sie werden nur auf polizeiliche Anordnung oder bei fehlender Alternative einbezogen.
Bei Verstößen gegen die Vorschrift winkt ein Bußgeld. Die Höhe der Summe berechnet sich nach Gefährdung und Sachbeschädigung, die eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit sich bringt. Zwischen 200 und 320 Euro können hier fällig werden. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Wer sich tiefer einlesen möchte: Im Online-Ratgeber „Rettungsgasse bilden: In Deutschland ist das Pflicht“ hat der Verlag für Rechtsjournalismus alle wichtigen Informationen zur Rettungsgasse zusammengetragen – inklusive dem Angebot eines Bußgeldrechners.
Das modulon-Team wünscht Ihnen eine schöne Ferienzeit – und allzeit eine gute und sichere Fahrt!

