Am 12. Dezember 2017 veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Schreiben zur Anrufungsauskunft nach § 42e EStG.
Am 12. Dezember 2017 veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Schreiben zur Anrufungsauskunft nach § 42e EStG.