Beamte des Bundesfinanzministerium (BFM) können ab sofort unangekündigt in die Betriebe gehen und dort Einsicht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen, den geschäftlichen Briefverkehr sowie andere Aufzeichnungen, Bücher oder Urkunden verlangen. Geschäftsführer und Mitarbeiter haben Mitwirkungspflicht. Dieses Kontrollinstrument des Fiskus gibt es bereits seit einem Jahr, jetzt hat das BFM in einem Schreiben die Details der […]