Wenn in puncto Mehrarbeitsstunden Aussage gegen Aussage steht, ziehen Arbeitgeber im Zweifelsfall den Kürzeren gegenüber Arbeitnehmern. Das steht spätestens seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg fest. Ein ehemaliger Rektor einer Grundschule hatte über Jahre zahlreiche Überstunden geleistet und auf finanziellen Ausgleich geklagt. Mangels einer geregelten Arbeitszeiterfassung im Schulbereich hatte er die Mehrarbeit eigenständig individuell aufgezeichnet. […]