Das Mindestlohngesetz wurde am 15.08.2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist auch für das Transport- und Logistikgewerbe anzuwenden. Alle Arbeitgeber im Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe (§ 2a Absatz 1 Nr. 4 SchwarzArbG) sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zeitnah aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17Absatz 1 […]