Kategorie Archiv: modulon ZEITERFASSUNG

Arbeitgeber müssen auch Mehrarbeit erfassen

Wenn in puncto Mehrarbeitsstunden Aussage gegen Aussage steht, ziehen Arbeitgeber im Zweifelsfall den Kürzeren gegenüber Arbeitnehmern. Das steht spätestens seit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg fest. Ein ehemaliger Rektor einer Grundschule hatte über Jahre zahlreiche Überstunden geleistet und auf finanziellen Ausgleich geklagt. Mangels einer geregelten Arbeitszeiterfassung im Schulbereich hatte er die Mehrarbeit eigenständig individuell aufgezeichnet. […]

modulon App ZEITERFASSUNG mit erweiterten Funktionen

Mit unserer modulon App ZEITERFASSUNG bieten wir Ihnen eine ebenso effiziente wie komfortable Lösung für das im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3, Absatz 2, Nummer 1 vorgeschriebene Erfassen der Arbeitszeiten. Über die App können Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeiten digital, ortsunabhängig und rechtskonform einfach über ein mobiles Endgerät eintragen. Für die Personalabteilung sind die über die App […]