Spontanbesuch vom Finanzamt?

Beamte des Bundesfinanzministerium (BFM) können ab sofort unangekündigt in die Betriebe gehen und dort Einsicht in die Lohn- und Gehaltsunterlagen, den geschäftlichen Briefverkehr sowie andere Aufzeichnungen, Bücher oder Urkunden verlangen. Geschäftsführer und Mitarbeiter haben Mitwirkungspflicht. Dieses Kontrollinstrument des Fiskus gibt es bereits seit einem Jahr, jetzt hat das BFM in einem Schreiben die Details der Verfahrenspraxis bekannt gegeben.

Experten gehen davon aus, dass die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Lohnsteuer-Nachschauen künftig drastisch zunehmen wird – vor allem vor dem Hintergrund des neuen Mindestlohngesetzes, das ab dem 1. Januar 2015 greift. Wer seine Mitarbeiter nicht nach der neuen Norm entlohnt, riskiert Geldbußen. Kommen bei der Prüfung andere Beanstandungen zutage, kann dies eine komplette Lohnsteuerprüfung nach sich ziehen. Die ordnungsgemäße Dokumentation – die Datenerhebung, Datenarchivierung und Datenauswertung – wird somit immer wichtiger. Mit modulon haben Sie hierfür einen versierten Spezialisten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.