Wenn eine körperliche oder seelische Erkrankung dazu führt, dass Menschen nicht zur Arbeit gehen können, steht schnell die Frage nach einer Krankschreibung im Raum. Und damit auch die Frage nach den arbeitsrechtlichen Regeln: Ab dem wievielten Tag des Fernbleibens von der Arbeit ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – so die offizielle Bezeichnung – eigentlich fällig? Welche Aktivitäten sind mit einer Krankschreibung erlaubt? Muss die eAU eine Diagnose enthalten? Kann ein Arbeitgeber einem krankgeschriebenen Mitarbeiter kündigen?
Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hat sich dieser und weiterer Fragen angenommen und recherchiert. Im aktuellen Beitrag „Krankschreibung: 8 Mythen im Faktencheck“ räumen die Autoren mit Irrungen und Wirrungen rund um das Thema auf. Wir fühlen uns bestens informiert und sagen: Unbedingt lesenswert!

