Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 werden die Datenschutzvorschriften verschärft.
Dazu hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht.
Diese Hinweise erläutern nur die Datenschutz-Grundverordnung, nicht die tatsächliche Rechtslage z.B. in Deutschland, weil das BDSG-neu nicht berücksichtigt ist.