Mindestlohn wird 2026 erneut angepasst

Die Mindestlohnkommission hat den Vorschlag für die nächste Anpassung der Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer ab 18 vorgelegt. Am 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,92 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben werden. Der Betrag gilt mit wenigen Ausnahmen bundesweit für alle Arbeitnehmer:innen über 18 Jahren. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Mindestlohn an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Gleichzeitig mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber:innen: Statt 556 Euro beträgt die „Entgeltgeringfügigkeitsgrenze“, bis zu der keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn abgeführt werden müssen, ab Januar 2026 voraussichtlich 603 Euro.

Unsere modulon-Kunden können der Umstellung entspannt entgegensehen: In den modulon-Anwendungen sind die jeweils aktuellen Beträge zum Stichtag eingepflegt. Ihre Buchhaltungsabteilung hat die korrekten Werte für die Lohnberechnung automatisch vorliegen.

Wer nähere Informationen zum Thema haben möchte: Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat auf seiner Webseite die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn in Deutschland zusammengestellt. Auch praxisnahe Fragen werden aufgegriffen – wie beispielsweise: „Wer haftet, wenn sich ein Subunternehmer nicht an das Mindestlohngesetz hält?“.

Ein Ausblick: Die nächste Erhöhung steht am 1. Januar 2027 an. Nach Vorschlag der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer:innen dann auf 14,60 pro Stunde angehoben werden.