Ab Januar steigt der Mindestlohn

Jetzt steht es fest: Das Bundeskabinett hat die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassung beschlossen. Die sieht eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen vor. Am 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,92 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro pro Stunde. Der von der Mindestlohnkommission festgelegte Betrag gilt bundesweit für alle Arbeitnehmer:innen, die über 18 Jahre alt sind.

Auch die Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber wird angepasst: Die „Entgeltgeringfügigkeitsgrenze“, bis zu der keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn abgeführt werden müssen, steigt ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 556 Euro auf 603 Euro.

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