Wie in jedem Jahr hat die Bundesregierung die Besteuerung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen angepasst: Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Voraussetzungen, Fallbeispiele und die aktuellen Beträge hat die Bundesregierung jetzt im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Änderungen zum Vorjahr sind durch Fettdruck markiert, in diesem Jahr hat sich unter anderem etwas für die baltischen Staaten und Albanien verändert.
Auf der sicheren Seite sind die Nutzer:innen unserer modulon-Anwendung SPESEN & LOHN. Die jeweils gesetzlich vorgegebenen Pauschalen hinterlegen wir selbstverständlich immer aktuell in unserer Software. Für die Arbeit in Ihrem Lohnbüro bedeutet das: Alles läuft – wie Sie es von uns gewohnt sind – einfach automatisch.
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