Ein neuer Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) macht Arbeitgebern in Deutschland die Suche nach neuen Arbeitskräften ein wenig einfacher: Arbeitsmarktzulassungen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten – sogenannten Drittstaaten – können seit dem 1. Juli 2024 elektronisch erteilt und verschickt werden. Wer eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen will, kann bereits vor deren Einreise die Arbeitsmarktzulassung […]