Arbeitsmarktzulassung ist digitalisiert

Ein neuer Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) macht Arbeitgebern in Deutschland die Suche nach neuen Arbeitskräften ein wenig einfacher: Arbeitsmarktzulassungen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten – sogenannten Drittstaaten – können seit dem 1. Juli 2024 elektronisch erteilt und verschickt werden.

Wer eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen will, kann bereits vor deren Einreise die Arbeitsmarktzulassung beantragen. Nach der Prüfung steht die Vorabzustimmung digital zur Verfügung.

Ohne zeitraubende und teils unsichere Postwege kann die Bescheinigung komfortabel per E-Mail an die künftigen Arbeitnehmer im Drittland gesendet werden. Die Arbeitsmarktzulassung ist Voraussetzung für den Erhalt eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung.

Rechtliche Grundlagen und der Online-Antrag zur Vorabzustimmung sind auf der Website der BA zu finden.