Was bisher ein Kann war, wird zum Muss: Ab dem 1. Januar 2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausschließlich elektronisch übertragen. Der beim Arztbesuch ausgestellte „gelbe Schein“, also die AU in Papierform, den Arbeitnehmer:innen den Arbeitgeber:innen bisher vorlegen mussten, hat ausgedient. Erhält ein gesetzlich Krankenversicherter eine Krankschreibung von Arzt oder Ärztin, meldet die Praxis Beginn und Ende […]