Der „gelbe Schein“ hat ausgedient

Was bisher ein Kann war, wird zum Muss: Ab dem 1. Januar 2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausschließlich elektronisch übertragen. Der beim Arztbesuch ausgestellte „gelbe Schein“, also die AU in Papierform, den Arbeitnehmer:innen den Arbeitgeber:innen bisher vorlegen mussten, hat ausgedient.

Erhält ein gesetzlich Krankenversicherter eine Krankschreibung von Arzt oder Ärztin, meldet die Praxis Beginn und Ende der Krankschreibung, ob Erst- oder Folgeausstellung, direkt an die Krankenversicherung. Die Mitarbeitenden informieren wie gewohnt den Arbeitgeber, der die Zusendung der eAU dann individuell bei den gesetzlichen Krankenversicherungen anfordern muss. Welche technischen Voraussetzungen für die Übermittlung der eAU erforderlich sind, beschreibt unter anderem die AOK.

Die Änderung betrifft nur gesetzlich Versicherte. Privatärzte, Ärzte oder Rehaeinrichtungen im Ausland stellen die AU zunächst weiterhin in Papierform aus.