Auslands-Pauschbeträge werden angepasst

Wichtig bei Verkehren ins Ausland: Ab dem 1. Januar 2025 gelten wieder neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen. Die jeweils aktuellen Beträge hat die Bundesregierung im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Änderungen zum Vorjahr sind durch Fettdruck markiert, in diesem Jahr betrifft es unter anderem Kroatien, Polen und die Türkei.

Entspannt zurücklehnen können sich Nutzer unserer modulon-Softwarelösungen LOHN und SPESEN. Die jeweils gültigen Pauschalen für die „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen“ hinterlegen wir selbstverständlich immer aktuell in unseren Anwendungen. Für die Arbeit in Ihrem Lohnbüro bedeutet das: Alles läuft – wie Sie es von uns gewohnt sind – einfach automatisch.

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