Antragsfrist für Förderprogramm des BALM startet

Wer für umweltschutz- oder sicherheitsfördernde Maßnahmen im Unternehmen wieder eine Förderung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen möchte, muss sich an einen neuen Namen gewöhnen: Das zuvor als De-minimis bekannte Förderprogramm wurde umbenannt: Es heißt ab sofort „Umweltschutz und Sicherheit (US)“. Damit wollte das BALM sicherstellen, dass Ziel und Inhalt des jährlichen Förderprogramms jetzt auf den ersten Blick deutlich sind.

Eine detaillierte Auflistung des BALM zeigt alle Fördermaßnahmen mit der jeweiligen Förderquote auf. Auch die Anschaffung von Software ist förderfähig. Unsere modulon-Module LOHN, SPESEN und MINDESTLOHN tragen durch die Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen maßgeblich zur Effizienzsteigerung bei.

Die Antragsformulare für die Förderperiode 2024 stehen ab dem 5. Februar 2024, 9 Uhr, zum Download bereit. Anträge können dann bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden.

Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange. Wenn die Fördertöpfe für die einzelnen Maßnahmen ausgeschöpft sind, gehen nachfolgende Antragsteller leer aus.