Mindestlohn ist erneut gestiegen

Mit dem neuen Jahr ist auch die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer ab 18 Jahren nochmals angehoben worden. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Der Betrag gilt mit wenigen Ausnahmen flächendeckend in ganz Deutschland für alle Arbeitnehmer:innen – egal, in welchem Bundesland sie leben oder arbeiten.

Keine Sorge: Die Umsetzung macht modulon Ihrer Buchhaltung wie gewohnt einfach. In den modulon-Anwendungen sind die jeweils aktuellen Beträge selbstverständlich eingepflegt. Alle, die mit modulon arbeiten, haben so zum Stichtag automatisch die korrekten Werte für die Lohnberechnung vorliegen.

Wann und warum der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt wurde, für wen er gilt, für welche Branchen es eine Arbeitszeiten-Dokumentationspflicht gibt und ob Auftraggeber für Subunternehmer haften, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, erläutert das Ministerium für Arbeit und Soziales in den FAQs.

Wir bleiben am Ball: Die nächste Erhöhung steht am 1. Januar 2025 auf dem Plan. Ab dem Tag wird der Mindestlohn auf 12,82 pro Stunde angehoben.