Nicht jeder Feiertag ist automatisch in jedem Bundesland als arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag deklariert. Unter anderem sind der Reformationstag am 31. Oktober, Allerheiligen am 1. November, Der Tag der Heiligen Drei Könige oder der Buß- und Bettag nur in ausgewählten Bundesländern gesetzliche Feiertage.
Für modulon-Kunden, die Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern haben, haben wir die Einrichtung der Feiertagskalender in der modulon-Anwendung LOHN und SPESEN jetzt entsprechend angepasst: Ab dem 1. Januar 2025 können Feiertagskalender, die abweichend vom Stammsitz des Unternehmens zu berücksichtigen sind, im Menü „Einstellungen“ über den Reiter „Niederlassungen“ eingerichtet oder bearbeitet und den jeweiligen Fahrern zugewiesen werden.
Zuvor wurde jeweils automatisch das mit der Adresse in der Fahrerverwaltung hinterlegte Bundesland berücksichtigt. Diese Funktion wurde deaktiviert.
Unser Handout dazu veranschaulicht das neue, ab Januar geltende Vorgehen. Sie haben Fragen? Das modulon-Team ist für Sie da: Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!