Täglicher Archiv: GDA

GDA überprüft betrieblichen Arbeitsschutz

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsabläufe, Unterweisungen: Arbeitgeber sind nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, eigenständig zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen je nach Tätigkeit der Mitarbeiter erforderlich sind. Mittel zum Zweck ist die Gefährdungsbeurteilung, die eine systematische Beurteilung möglicher Gefährdungen enthält und Präventionsmaßnahmen aufzeigt. Ob Betriebe dieser Verpflichtung nachkommen, wird regelmäßig auch in Form von Betriebsbesichtigungen überprüft. Als Kontrollinstanz […]