Bald ist es soweit: Mit dem 1. April 2024 ändern sich die Regelungen für den Bezug des Basis-Elterngelds und die Optionen für die Elternzeit. Paare oder Alleinerziehende, die ab diesem Stichtag ein Kind zur Welt bringen, haben dann nur noch bis zu einer Einkommensgrenze bis 200.000 Euro (vorher: 300.000 Euro) Anspruch auf Kindergeld. Für Geburten ab dem 1. April 2025 soll diese Einkommensgrenze dann nochmals gesenkt werden – auf 175.000 Euro. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
Eine gravierende Änderung gibt es auch bei der Elternzeit: Der gleichzeitige Bezug von Basis-Elterngeld ist künftig nur noch für den Zeitraum von höchstens einem Monat innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes möglich. Für Bezieher von ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Eltern von Mehrlingen oder Frühchen ändert sich nichts. Für Eltern von Kindern mit Behinderung steht eine Neuregelung noch aus, auch hier wird es voraussichtlich eine Ausnahme bezüglich der parallelen Elternzeit geben.
Für alle, die es genauer wissen wollen: Das Elterngeld wurde am 1. Januar 2007 eingeführt. Es ist als teilweise finanzieller Ausgleich gedacht für Eltern, die über einen begrenzten Zeitraum in ihrem Job kürzertreten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, der Höchstsatz 1.800 Euro pro Monat.
Die Details erläutert das Bundesministerium für Familie online unter dem Stichpunkt „Familienleistungen“.