Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen und Geringverdiener erhalten nach Ansicht der Gesetzgeber zu selten Leistungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Doch gerade für Geringverdiener ist die Aufstockung der gesetzlichen Rente für die finanzielle Absicherung im Alter entscheidend. Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erweitert der Staat den bisher geltenden Rahmen für die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Änderungen betreffen nicht nur bereits bestehende Betriebsrenten. Eine komplett neue Regelung ist das Sozialpartnermodell, die „Nahles-Rente“, die allerdings ausschließlich zwischen Tarifvertragsparteien greift.
Unternehmen sind nun aufgefordert, bestehende Vereinbarung hinsichtlich der ab Januar geltenden neuen Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter anderem auf einer Infoseite der Allianz oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, dort ist der neue Gesetzestext im genauen Wortlaut abrufbar.