Am 1. Januar 2014 treten die neuen Reisekosten- bestimmungen in Kraft. Der Begriff regelmäßige Arbeitsstätte wird durch erste Tätigkeitsstätte ersetzt. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zügig mit den Neuerungen vertraut machen und möglichst rasch die betriebsinternen Abläufe an die neuen Vorgaben anpassen.
Kniffeliger wird es da – wie überall – im Detail: So sind Berufskraftfahrer eigentlich permanent auf Dienstreise und wechselnde Tätigkeitstätten an der Tagesordnung. Gerade für diese Berufsgruppe sind bei der Prozessumstellung einige Details zu beachten.
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Den genauen Wortlaut des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (BGBl. I S. 285) können Sie hier nachlesen.