Spesensätze 2016

Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben vom 09.12.2015 die geänderten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen veröffentlicht. Die geänderten Spesensätze gelten ab Januar 2016. Von den Änderungen betroffen sind unter anderem Reisen nach Großbritannien, Irland, Schweden, Liechtenstein und die Schweiz. Das entsprechende Schreiben des Finanzministeriums Informationen finden Sie hier.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Klage eines Berufskraftfahrers bezüglich der Höhe des Nachtarbeitszuschlags und dessen Erhöhung bei Dauernachtarbeit stattgegeben. Für Nachtarbeitnehmer ohne tarifliche Ausgleichsregelung hält das BAG − je nach Art der Belastung − für zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistete Arbeitsstunden einen “Zuschlag i.H.v. 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage” für angemessen. Liegt eine Dauernachtarbeit vor, erhöht sich der Zuschlag auf 30 Prozent bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage.