In der letzten (und ersten) Ausgabe unseres Unternehmensmagazins Knopfdruck haben wir Ihnen versprochen, Sie über die Spesensätze für Dienstreisen ins Ausland 2017 zu informieren. Dieses Versprechen möchten wir heute einlösen:
Im Dezember 2016 hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben über die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen für das Jahr 2017 informiert. Diese gelten seit dem 1. Januar 2017 und beinhalten einige Änderungen zum Vorjahr. Für 49 Länder und Landesteile wurden die Spesensätze geändert, der Pauschbetrag für Übernachtungen in 58 Ländern und Landesteilen. Neue Regelungen gelten beispielsweise für China, die USA, Russland, Griechenland, die Tschechische Republik oder Ungarn. In den meisten Fällen wird der Verpflegungsmehraufwand heraufgesetzt. Für alle Länder, die nicht in der Liste erfasst sind, gilt der Pauschbetrag für Luxemburg.
Die komplette Tabelle mit den Spesensätzen für Auslandsreisen in 2017 hängt dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an, welches Sie hierherunterladen können.