Der per Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgeschriebene Mindestlohn wird ab dem 1. Juli erhöht: Ab dem Stichtag greift der um zehn Cent erhöhte Mindestsatz von 9,60 Euro (aktuell 9,50 Euro) je Arbeitsstunde. Bestehende Arbeitsverhältnisse von sozialversicherungsfreien Mitarbeitern (Minijobber) oder Mitarbeitern mit reduzierten Sozialversicherungsleistungen (Midijobber) müssen jetzt erneut geprüft werden, ob der neue Stundenlohn bei gleicher Arbeitszeit zu […]