Mindestlohn wird zum 1. Juli wieder erhöht

Der per Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgeschriebene Mindestlohn wird ab dem 1. Juli erhöht: Ab dem Stichtag greift der um zehn Cent erhöhte Mindestsatz von 9,60 Euro (aktuell 9,50 Euro) je Arbeitsstunde. Bestehende Arbeitsverhältnisse von sozialversicherungsfreien Mitarbeitern (Minijobber) oder Mitarbeitern mit reduzierten Sozialversicherungsleistungen (Midijobber) müssen jetzt erneut geprüft werden, ob der neue Stundenlohn bei gleicher Arbeitszeit zu veränderten Sozialabgaben führt.

Für Minijobber, die über die 450-Euro-Grenze kommen, müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Für Midijobber mit einem Bruttoentgelt zwischen 450,01 und 1.300 Euro erhöht sich gegebenenfalls der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Sozialversicherung. Wer Fragen zum Mindestlohn hat, kann sich per E-Mail oder telefonisch an die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Der Service wird als Gebärdentelefon übrigens auch für Gehörlose oder Gehörgeschädigte angeboten.

Auch die geplanten Anpassungen für das kommende Jahr stehen schon fest: Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn erneut auf dann 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestsatz um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Arbeitsstunde angehoben werden. Wir haben die Änderungen im Blick und werden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle wieder an die neuen Mindestsätze erinnern!