Die nächste turnusmäßige Erhöhung des Mindestlohnes in Deutschland steht an: Ab Januar 2021 gilt der neue Mindestsatz von 9,50 Euro (aktuell 9,35 Euro) je Arbeitsstunde. Für die Personalbuchhaltung bedeutet die Erhöhung, bestehende Arbeitsverhältnisse von sozialversicherungsfreien Mitarbeitern (Minijobber) oder Mitarbeitern mit reduzierten Sozialversicherungsleistungen (Midijobber) jetzt genau zu prüfen.
Denn kommen Minijobber mit dem neuen Stundenlohn bei gleicher Arbeitszeit über die Grenze von 450 Euro, werden Sozialabgaben fällig. Bei Midijobbern mit einem Bruttoentgelt zwischen 450,01 und 1.300 Euro steigt gegebenenfalls der Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Übung wiederholt sich zum 1. Juli 2021: Ab dem Stichtag gilt ein ebenfalls bereits festgelegter Mindestlohn von 9,60 Euro je Stunde. Ein Tipp: Alle Fragen zum Mindestlohn beantwortet die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gibt es übrigens seit 2015. Er steht als Mindestentgelt jedem Arbeitnehmer rechtlich für seine Arbeitsleistung zu und wird gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) regelmäßig angepasst. Die Höhe des Entgelts bestimmt die Mindestlohnkommission – eine durch die Bundesregierung extra eingerichtete unabhängige Kommission aus ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die für jeweils fünf Jahre gewählt werden.