Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Bisher schrieb das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 16, Abs. 2, Arbeitgebern in Deutschland lediglich vor, Mehrarbeitszeiten wie werktägliche Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Ausnahmen bildeten spezielle Berufsgruppen wie beispielsweise Lkw-Fahrer, die ihre täglichen Arbeitszeiten auch aktuell bereits vollständig mit Beginn, Ende und Pausen aufzeichnen müssen.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem vergangenen Jahr sieht nun allerdings vor, dass diese Aufzeichnungspflicht europaweit auf alle Mitarbeiter ausgeweitet werden soll. Die Vorarbeiten für eine entsprechende Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes, das auf den europäischen Richtlinien basiert, waren im Januar abgeschlossen, an dem finalen Gesetzestext wird nun gefeilt. Max Frehner geht in seinem Interview „Nach Urteil: Praxisfragen zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung “ mit der Rechtsanwältin Juliane Krafft in der DHZ Deutsche Handwerks Zeitung intensiv auf Rechtsfragen zur Aufzeichnungspflicht ein.

In welcher Form die Arbeitszeit erfasst wird, soll den Unternehmen freigestellt sein. Eine optimale Lösung ist unsere modulon App ZEITERFASSUNG: Die App ermöglicht Ihren Mitarbeitern komplett ortsunabhängig, relevante Arbeits- und Pausenzeiten über ein mobiles Endgerät wie ein Smartphone oder ein Tablet einzutragen. Über die modulon Webanwendung hat die Verwaltung sofort Zugriff auf die digital erfassten Daten und kann sie zur Weiterverarbeitung nutzen.

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