Geplante Erhöhung der Spesensätze noch nicht rechtskräftig

Das Ende 2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz soll durch Steuerentlastungen die Wirtschaft stärken. Einige der durch den Bundestag geplanten Steueränderungen stehen allerdings noch auf dem Prüfstand. Der Bundesrat sieht offenbar Klärungsbedarf und hat einen Vermittlungsausschuss einberufen. Zu den noch nicht rechtskräftigen Änderungen zählt auch die Anhebung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwand für Berufskraftfahrer.

Für Ihre Buchhaltung bedeutet der Aufschub: Es gelten zunächst weiterhin die „alten“ Spesensätze. Bei Dienstreisen, die länger als acht Stunden dauern gibt es eine steuerfreie Pauschale von 14 Euro (geplant ist eine Erhöhung auf 16 Euro). Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden gibt es 28 Euro (neu: 32 Euro).

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: modulon bleibt für Sie am Ball! In unseren modulon-Anwendungen sind jederzeit die aktuell geltenden Beitragssätze hinterlegt. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 21.02.2024 mit dem Gesetz befassen. Sobald die Steueränderung zur Verpflegungspauschale beschlossen ist, passen wir die Sätze in unseren Software-Modulen an.

Sie möchten Ihren Mitarbeitern bereits jetzt die höheren Spesenbeträge auszahlen? Kein Problem! Sie können den Spesentarif in modulon jederzeit anpassen.

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