Kfz-Haftpflicht für selbstfahrende Maschinen vom Tisch?

Es war schon fast ausgemachte Sache: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sollte ab Januar 2025 verpflichtend neu geregelt werden. So gab es die neue EU-Richtlinie 2021/211 vor.

Fahrzeuge, die nicht nur auf dem Privat- oder Betriebsgelände, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden, sollten über eine eigene Versicherung mit mindestens 7,5 Millionen Euro abgesichert sein.

Der Bundesrat hatte den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf allerdings nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss mit der Klärung beauftragt. Das Gremium, dem Vertreter:innen von Bundestag und Bundesrat angehören, hat nun einen neuen Entwurf vorgelegt, der eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler nicht mehr vorsieht.

Der Krimi geht weiter: Am 22. März 2024 diskutiert der Bundestag über den neuen Entwurf. Bestätigt das Gremium den Vorschlag, kann das geänderte Gesetz noch am gleichen Tag in Kraft treten. Wir bleiben dran …