Urlaubsvergütung bei Kurzarbeit?

In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen, in anderen steht der Start in Kürze bevor. Urlaubszeit. Doch zu Corona-Zeiten ist alles anders als gewohnt. Viele Menschen sind aufgrund der Einschränkungen immer noch in Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat auf diese spezielle Situation der Unternehmen im Land reagiert und im Mai ein Gesetz zu Erleichterungen der Kurzarbeit beschlossen, das rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Unter anderem sieht es vor, dass Beschäftigte keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Aber wie sieht es in diesem Fall mit dem Urlaubsanspruch aus? Gibt es auch während der Kurzarbeit einen Anspruch auf Urlaubsvergütung? Welche Auswirkungen hat die Kurzarbeit auf eventuell bestehende Resturlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr?

Antworten auf diese Fragen geben unter anderem der arbeitsrechtliche Ratgeberservice der Haufe Group und das Infoportal für den öffentlichen Dienst. Und noch ein Tipp: Allgemeine Informationen zu allen anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen während der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in den FAQ zum Coronavirus auf der Webseite des Ministeriums zusammengestellt.