BAG fördert Nutzung sicherer Parkplätze

Mit dem Programm „De-minimis“ fördert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Durchführung bestimmter fahrzeugbezogener, personenbezogener oder effizienzsteigernder Maßnahmen. So können zuwendungsberechtigte Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr beispielsweise Zuschüsse für die Umrüstung der Betriebsfahrzeuge von Diesel- auf Elektromotor, für Aufwendungen für Sicherheitsausstattungen für das Personal, für den Erwerb von Telematiksystemen oder von Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten aus dem digitalen Tachografen beantragen.

Als neue förderfähige Maßnahme wird ab sofort auch die Nutzung kostenpflichtiger Parkplätze, die sich durch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen auszeichnen, bezuschusst. Gemäß BAG zählen hierzu Parkplätze, die als Mindestvoraussetzungen eine Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung, Kamera-/Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten, fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen und eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes bieten. Die Abrechnung erfolgt via Verwendungsnachweisverfahren.

Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass insgesamt mindestens ein Nettobetrag von 125 Euro nachgewiesen werden kann.

Für den Kalender: Die Förderanträge für das aktuelle Jahr müssen bis zum 1. Oktober 2018 eingereicht werden. Nähere Infos zum Förderprogramm „De-minimis“ gibt es auf der Internetseite des BAG.