Inflationsausgleichsprämie: Auszahlung bis 2024 möglich

Steigende Energiekosten und die hohe Inflation machen vielen Menschen finanziell zu schaffen. Wer als Arbeitgeber seine Mitarbeiter in dieser Situation entlasten möchten, kann das mit der von der Bundesregierung beschlossenen Inflationsausgleichsprämie tun. Bis zu einem Betrag von 3.000 Euro darf diese steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie betragen. Die Leistung ist freiwillig und wird durch den Arbeitgeber als Zuschuss oder durch Sachbezüge wie Tank- oder Warengutscheine zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt. Es ist sowohl eine einmalige Zahlung als auch eine Auszahlung in Teilbeträgen möglich.

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Als Auszahlungszeitraum hat die Bundesregierung eine Frist vom 26. Oktober dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Ein entsprechender Hinweis auf der Lohnabrechnung reicht als Nachweis für die Steuer- und Abgabefreiheit aus.