So bleiben Weihnachtsgeschenke steuerfrei

Sie möchten sich bei Ihren Mitarbeiter:innen mit einem Geschenk zu Weihnachten für ihren Einsatz bedanken? Damit das Extra steuerfrei bleibt, gilt es einige Regeln zu beachten.

Wer zum Beispiel zusätzlich zum Lohn einen Gutschein für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen verschenkt, sollte den Betrag von 50 Euro je Monat nicht überschreiten. Gleiches gilt für konkrete Sachbezüge wie Waren oder Dienstleistungen. Die Summe ist nicht übertragbar: Wird sie in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt sie.

Geldgeschenke wie das Weihnachtsgeld werden hingegen mit Barlohn gleichgesetzt und müssen versteuert werden. Ausnahme sind einmalige Sonderzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie, die bis spätestens Ende 2024 eine steuer- und abgabefreie Auszahlung (auch in Teilbeträgen) von maximal 3.000 Euro an Mitarbeiter:innen ermöglicht.

Auch für die Kosten der betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es eine Begrenzung. Je Mitarbeiter darf die Summe von 110 Euro brutto nicht überschritten werden, sonst sind Lohnsteuern fällig. Wichtig: Haben die Mitarbeiter:innen zusätzlich einen Sachbezug erhalten, zählt dieser in die Maximalsumme von 110 Euro pro Person dazu.