Italien, Grenada, Jamaika, Kanada, Australien – wer bei der Aufzählung von Reisezielen im Ausland ins Schwärmen gerät, hat definitiv keine Spesenabrechnung vor sich liegen. Denn die hierfür notwendige jährliche Pflichtlektüre des Bundesfinanzministeriums „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2019“ zählt zwar lückenlos alle Länder der Welt – und darunter die schönsten Reiseziele auf, ist im Kern jedoch naturgemäß eher sachlich. Hier geht es schlicht um die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. Alle, die sich von Berufs wegen mit ebendiesen befassen müssen, werden sich natürlich fragen: Was ändert sich ab Januar 2019? Lesen Sie es hier im BMF-Schreiben selbst!