Schlafen im Lkw ist tabu

Nach Frankreich und Belgien gilt nun auch in Deutschland: Wer als Berufskraftfahrer im Lkw nicht nur arbeitet, sondern auch seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten hier verbringt, handelt seit Inkrafttreten der jüngsten Änderung des Fahrpersonalgesetzes vom 25. Mai 2017 rechtswidrig. Die entsprechende Ruhezeit muss an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit außerhalb des Fahrzeugs verbracht werden. Andernfalls haben sowohl der betreffende Fahrer als auch das Unternehmen, für das er tätig ist, mit einem nicht unbeträchtlichen Bußgeld zu rechnen.

Mit der Gesetzesänderung möchte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) – unter anderem zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Fahrpersonalrechts auf deutschem Boden – gegen die zunehmende illegale und unakzeptable Arbeitssituation von Fahrern im Straßengüterverkehr vorgehen. Unter welchen Bedingungen vor allem aus dem Ausland stammende Fahrer im Güterverkehr beschäftigt werden, hatte erst jüngst eine aufrüttelnde WDR-Reportage aufzeigt, siehe die News “Depp der Nation” oder “Traumberuf Lkw fahren”? vom 9. April.

Dass das BAG die Umsetzung der neuen Vorgabe nicht auf die leichte Schulter nimmt, lässt sich auch an konkreten Zahlen ablesen: Das Amt will die Anzahl der Kontrolleure innerhalb des nächsten Jahres von 210 auf rund 300 anheben, berichtet das Fachmagazin VerkehrsRundschau im Beitrag „Wie prüft das BAG, ob ein Fahrer im Lkw schläft?“ (Ausgabe 16/2018, Seite 7).

Wir denken, an der Gesundheit des Personals zu sparen, heißt, am falschen Ende zu sparen – ein fatales Signal auch in Zeiten fehlenden Fahrer-Nachwuchses.

 

Screenshot von der Auto Zeitung “Fahrer dürfen nicht im Lkw ruhen