Welche Steuerunterlagen dürfen entsorgt werden?

Mit dem Start ins Jahr 2023 findet auch der „Frühjahrsputz“ im Büro statt: Je nach geltender gesetzlicher Aufbewahrungsfrist dürfen alte Steuer- und steuerrelevante Unterlagen entsorgt werden. Bei sechsjähriger Aufbewahrungspflicht betrifft dies alle Unterlagen, in denen der letzte Eintrag oder die letzte Bearbeitung im Jahr 2016 stattgefunden hat. Bei zehnjähriger Aufbewahrungsfrist dürfen die Unterlagen aus dem Jahr 2012 in den Reißwolf wandern.

Lagerbuchführung, Frachtbriefe, Lohnlisten, Kontoauszüge: Für welche Dokumente welche Frist gilt, hat die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) wunderbar übersichtlich zusammengestellt. Die Checkliste zum sicheren Abarbeiten finden Sie zum barrierefreien Download unter „Aufbewahrungsfristen: Das darf 2023 weg“ auf der Website der DHZ. Frohes Ausmisten!