Ab dem 1. Januar: Neue Verdienstgrenze für Minijobs

Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde. Durch die Anhebung ändert sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber: von derzeit 520 Euro auf 538 Euro. Die neue Jahreshöchstgrenze erhöht sich auf 6.456 Euro. Der Mindestlohn gilt als Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Die Änderung der Mindestlohngrenze für Minijobs wirkt sich auf die untere Verdienstgrenze für Midijobs aus: Ab dem 1. Januar 2024 liegt sie bei 538,01 Euro. Die Obergrenze für Midijobs bleibt unverändert bei maximal 2.000 Euro.

Ein Tipp: Wer wissen möchte, wie viele Stunden Minijobber im Unternehmen maximal arbeiten dürfen, um die Grenze nicht zu überschreiten: Die Deutsche Handwerkszeitung hat alles Wissenswerte zur Erhöhung des Mindestlohns inklusive einer Formel zur Berechnung der Maximalstunden im Beitrag „Wie viele Stunden dürfen Minijobber ab 2024 arbeiten“ übersichtlich zusammengefasst.