Automatisierte Dokumentation bei Grenzübertritt

Europa ist sich einig: Die Entlohnung von Arbeitnehmern hat mindestens auf Basis des festgelegten Mindestlohns zu erfolgen. Doch damit hört die Einigkeit auch schon auf. Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne sind in jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich. So erhalten Arbeitnehmern in Bulgarien oder Rumänien einen deutlich geringeren Mindestlohn als Arbeitnehmer in Deutschland, Belgien oder den Niederlanden.

Diese landesspezifischen Mindestlöhne sorgen vor allem in der Transportbranche für eine große Verunsicherung: Welcher Lohn gilt denn nun für Berufskraftfahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt sind – der des Landes, in dem sie den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben oder der des Landes, in dem der Auftrag ausgeführt wird? Darüber gibt es offenbar gegensätzliche Auffassungen. „Welcher Lohn gilt denn nun?“ – in Ausgabe 25/2018 (S. 18ff.) des Fachmagazins VerkehrsRundschau (VR) greifen die Autoren Michael Cordes und Eva Hassa das schwierige Thema auf und führen die widersprüchlichen Auslegungen des aktuell gültigen Gesetzes ebenso auf, wie die Verwirrung, die hierdurch nicht bei ausländischen, sondern auch deutschen Transportunternehmer vorherrscht (auf VR+ auch online zu lesen).

Stellvertretend für die Branche zitiert der Beitrag Georg Dettendorfer. Im Interview mit der VR kritisiert der Geschäftsführer der Spedition Johann Dettendorfer die unklare Regelung des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) und beklagt den hohen Verwaltungsaufwand, den das Unternehmen bei grenzüberschreitenden Verkehren durch die akribische Auswertung der Daten aus der Telematik zu bewältigen habe. Zumindest hier können wir Abhilfe schaffen: Unser eigens entwickeltes modulon-Modul MINDESTLOHN automatisiert diesen Vorgang. Es listet die Arbeitszeiten und den dazugehörigen Aufenthaltsort je Fahrer und Monat in den jeweils bereisten Ländern mit Zeitstempel auf und ermöglicht so eine minutengenaue Abrechnung nach jeweils gültigen Bestimmungen. Die Qualität der Daten ist hierbei natürlich grundsätzlich abhängig von den via Telematik zur Verfügung stehenden Informationen.

Machen Sie es sich einfach! Die Möglichkeiten und Funktionen unseres Moduls MINDESTLOHN stellen wir Ihnen gerne persönlich vor, eine kurze Anfrage bei uns genügt.