De-minimis: Förderperiode 2022 gestartet

Die Fördertöpfe sind frisch gefüllt: Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die 2022 Investitionen in sicherheitsstärkende oder umweltschutzfördernde Projekte planen, können wieder eine Förderung über das jährlich neu aufgesetzte Programm „De-minimis“ des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) beantragen. Gefördert werden fahrzeugbezogene Maßnahmen (zu denen übrigens auch die Nutzung kostenpflichtiger sicherer Parkplätze in Deutschland zählt) oder personenbezogene Investitionen (beispielsweise in eine höhere Sicherheitsausstattung). Und was vielleicht kaum bekannt ist: Auch „Maßnahmen zur Effizienzsteigerung“ werden gefördert, das bedeutet: Wer sich für den Erwerb einer Software entscheidet, die zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung oder Archivierung der Daten aus dem digitalen Tachografen beiträgt, kann hierfür eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Alle wichtigen Informationen zum Programm hat das BAG auf der Website zusammengestellt. Anträge können ab sofort und bis zum 30. September eingereicht werden. Allzu lange zögern sollte man jedoch nicht, denn die Fördersummen sind limitiert. Und wie so oft im Leben gilt auch hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.