Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Jetzt ist Eigenverantwortung gefragt: Mit Stichtag 20. März werden die bisher verpflichtenden bundesweiten Corona-Schutzregeln schrittweise aufgehoben. Das betrifft auch die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Mit der ab sofort geltenden neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entfällt die 3G-Regelung, Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern nicht mehr verpflichtend Selbsttests zur Verfügung stellen. Das Recht auf Homeoffice ist aufgehoben, Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nach Absprache jedoch weiterhin das Arbeiten von Zuhause aus ermöglichen.

Um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten, steht es den Arbeitgebern allerdings frei, Basisschutzmaßnahmen wie die AHA+L-Regel (also Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Maske und regelmäßiges Lüften) beizubehalten. Auf Basis einer Gefährdungsanalyse mit Blick auf das regionale Infektionsgeschehen können Unternehmen zusätzlich eigenständig weitere Schutzmaßnahmen wie das Durchführen von Selbsttests oder Homeoffice vorschreiben.

Bleiben Sie gesund!