Dienstfahrrad als Option!?

Radfahren ist doppelt gut: für die Gesundheit und für die Umwelt. Auch Business-Bikes oder schlicht Dienstfahrräder sind daher immer stärker gefragt. Die Bundesregierung unterstützt den Trend: Das Leasing von dienstlich genutzten Elektrofahrzeugen, zu denen auch E-Bikes zählen, und generell von motorlosen Fahrrädern wird staatlich gefördert. Und genau wie ein Dienstwagen dürfen Dienstfahrräder vom Arbeitnehmer uneingeschränkt auch privat genutzt werden.

Welche Finanzierungsmodelle der Bund vorsieht und welchen Nutzen dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringt, stellt die Fachzeitschrift „Firmenauto – Mobilität und Management“ im Beitrag „So klappt das Radleasing“ auf den Seiten 30/31 in ihrer aktuellen Ausgabe 04-05/2020 vor. Hier wird auch die Überlassung des Fahrzeugs als Bonus zusätzlich zum Gehalt angesprochen. Eine schöne Option, wie wir finden, nicht nur für die Mitarbeiter in der Zentrale. Sofern die Gegebenheiten es zulassen, wäre ein Dienstrad ja vielleicht auch für das fahrende Personal denkbar, um Wege außerhalb des Lkws per Fahrrad zu erledigen und es in der Freizeit zu nutzen?

Den Artikel aus dem Magazin „Firmenauto – Mobilität und Management“ lesen Sie hier.