EU-Entsenderichtlinie soll grenzüberschreitend gelten

Da gab es doch ein wenig Gegenwind für die Pläne des EU-Verkehrsausschusses: Die Ende Mai vor dem Europaparlament vorgestellten Änderungen der EU-Entsenderichtlinie hatten ursprünglich vorgesehen, grenzüberschreitende Verkehre auszuschließen. Dies wurde vom Plenum des Europarates jedoch abgelehnt.

Auswirkungen haben die geplanten Änderungen der EU-Entsenderichtlinie vor allem bei Kabotagefahrten, also Transportdienstleistungen ausländischer Unternehmen innerhalb eines anderen Landes. Hierfür sollen Berufskraftfahrer künftig bereits ab dem ersten Tag den jeweils im Einsatzland gültigen Mindestlohn erhalten, und zwar nicht nur – wie vom Verkehrsausschuss vorgeschlagen – für nationale Fahrten. Nach deutlicher Kritik unter anderem durch den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass die geplante Beschränkung das Sozialdumping von Fahrern aus Niedriglohnländern fördere und einen fairen Wettbewerb unterbinde, soll die Regelung auch bei grenzüberschreitenden Verkehren greifen.

Eine endgültige Lösung ist noch nicht verabschiedet: Vor der finalen Entscheidung wird das Europaparlament dem EU-Verkehrsministerrat und der europäischen Kommission nun zunächst eine entsprechend überarbeitete Version der EU-Entsenderichtlinie vorlegen.

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