EU-weiter Standard für Mindestlöhne kommt

Es geht darum, Schlupflöcher durch individuell geschlossene Arbeitsverträge so gut es geht zu vermeiden: Das Parlament der Europäischen Union (EU) und die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, europaweit einheitliche Standards für die Festlegung, Aktualisierung und Durchsetzung von Mindestlöhnen einzuführen. Auch die Tarifbindung soll gesteigert werden. EU-Länder, in denen die Quote unter 80 Prozent liegt, sind aufgefordert, entsprechende Aktionspläne zu entwickeln.

Die neue Vorgabe soll eine bessere Überwachung für die angemessenen Bezahlung von Arbeitnehmer:innen innerhalb der EU gewährleisten. Es ist jedoch weder eine Verpflichtung zur Einführung von Mindestlöhnen – denn mit Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Italien und Zypern gibt es weiterhin Mitgliedsländer ohne eine gesetzliche Mindestlohnregelung – noch geht es um die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns. Dieser richtet sich in der Regel weiterhin nach den jeweiligen Lebenshaltungskosten und ist in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich hoch.

Für die Umsetzung der Standards bleibt allerdings noch ein wenig Zeit. Sobald die Regelung im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinien innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht zu übertragen.