Steuerentlastungen für Arbeitnehmer

Wir alle merken es jeden Tag: Die Energiekosten und Lebensmittelpreise in Deutschland ziehen deutlich an, ein Ende der Aufwärtsspirale ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung bemüht sich daher um Entlastung an anderer Stelle und hat jetzt das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde der Werbungskostenpauschbetrag für Beschäftigte, der in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann, um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Zusätzlich wurde die Pauschale für den Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro (Verheiratete: 20.964 Euro) erhöht. Aufgrund der gestiegen Kraftstoffpreise wurde auch die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 ab dem 21. Entfernungskilometer von 35 Cent auf 38 Cent angehoben. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2026.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, hat die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags nicht nur positive Auswirkungen. Wie in einem Blog-Beitrag des juristischen Fachverlags Rehm Verlag vom 15. März zu lesen, wirkt sich der Abzug der Homeoffice-Pauschale (die durch die Bundesregierung noch bis Ende 2022 verlängert wurde) als Werbekosten nämlich steuerlich erst aus, wenn diese insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag aus.