Krank im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?

Urlaub soll der Entspannung und Erholung vom stressigen Arbeitsalltag dienen. Darin sind sich wohl alle einig. Blöd ist nur, wenn der Mitarbeiter im Urlaub plötzlich erkrankt. Denn wer sich mit einer Krankheit herumplagt, kann sich in der Regel nicht wirklich erholen.

Der Gesetzgeber ist da ganz auf der Seite der Arbeitnehmer und sagt in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes: Urlaubstage, an denen die Mitarbeiter arbeitsunfähig sind, müssen dem Jahresurlaub wieder gutgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der erkrankte Mitarbeiter sich umgehend beim Arbeitgeber krankmeldet und sich bereits am ersten Tag ein ärztliches Attest ausstellen lässt und dem Arbeitgeber vorgelegt.

Aber natürlich gibt es keine Regel ohne Einschränkungen: Urlaub, der auf Basis von Überstunden genommen wurde, ist von der Regelung ausgenommen. Hier entfällt der Anspruch auf einen Ausgleich auch im Krankheitsfall. Gleiches gilt für den Fall, dass das Kind im Urlaub erkrankt. Auch dann steht dem Arbeitnehmer kein Ausgleich zu.