Pauschale bei Auslandsreisen ändert sich

Von A wie Afghanistan bis Z wie Zypern: Die Bundesregierung hat die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwändungen und Übernachtungen im Ausland veröffentlicht. In einigen Ländern bleiben die Kosten konstant. Für Destinationen wie Italien, Finnland, Georgien oder Hongkong sind mit Beginn des neuen Jahres neue Pauschbeträge zu berücksichtigen. Zur schnellen Übersicht sind die Änderungen im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) durch Fettdruck hervorgehoben.

Wer mit unseren modulon-Softwarelösungen LOHN und SPESEN arbeitet, kann sich jedoch entspannt zurücklehnen. Wir hinterlegen die jeweils gültigen Pauschalen für die „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen“ selbstverständlich immer aktuell. Für die Arbeit in Ihrem Lohnbüro bedeutet das: Alles läuft – wie Sie es von uns gewohnt sind – einfach automatisch.

Wer sich aber generell noch einmal einlesen möchte, wie und wo der Anspruch auf Reisekostenvergütung geltend gemacht werden kann, in welcher Höhe auch Anspruch auf Tagegeld im Inland besteht oder ob auch Kosten für eine Auslandskrankenversicherung übernommen werden: Das Bundesverwaltungsamt hat eine praktische Liste mit FAQ zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) erstellt, die Antworten auf häufig gestellte Fragen bietet. Wir wünschen allzeit gute Fahrt!